AUFZÜGE FÜR PFLEGEHEIME & ALTENHEIME
In Alten- und Pflegeheimen gelten besondere Bestimmungen der jeweiligen Landesbaubehörde. Es sind Behindertennormen zu beachten; weiterhin ist es vorgeschrieben, dass ein Bett zu transportieren sein muss. Bei den Planungen ist die Berücksichtigung der eingeschränkten Mobilität der Nutzer ein wichtiger Punkt. So werden z.B. ein Klappsitz, ein Handlauf sowie eine bündige Haltestellen sehr geschätzt.
Für diese Gebäude empfehlen wir folgende Typen:
Standardpersonenaufzüge
mit oder ohne Maschinenraum bis zu einer Förderhöhe von 20 m und ca. 6 Stockwerken mit einer Geschwindigkeit von 1 m/s. Ausrüstung in Anlehnung an EN 81-70. Mindestgrundflächen sind zu beachten.
Bei größeren Gebäuden kann ein
Personenlastenaufzug
mit oder ohne Maschinenraum und höherer Tragfähigkeit verwendet werden um den Transport von Möbeln und Essenswagen zu ermöglichen.
Das Zusammenlegen von Einzelaufzügen zu Aufzugsgruppen mit 2 oder mehr Aufzügen ergibt einen höheren Wirkungsgrad.
Nicht selten macht es durchaus Sinn einen kleinen
Güteraufzug
zum Transport von Akten, Getränken, Müll oder anderen Dingen des täglichen Bedarfs einzuplanen. Er kann die Personenaufzüge erheblich entlasten und auch entsprechend verschlüsselt werden, so dass nicht jeder Zugriff darauf hat.
Repräsentativ kann ein transparenter
Glasaufzug
eingebaut werden, denn zu der ansprechenden Optik kommen noch die Vorteile der Erkennung eines Notfalls (Patient wird ohnmächtig) hinzu.
Bei der Überbrückung kleinerer Absätze und weniger Stufen ist ein
Plattformbehindertenlift
sicher eine gute und preiswerte Wahl.